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BVerwG, 22.08.2012 - 4 B 8.12 |
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Abwägung des privaten Interesses eines Klägers an der Verwirklichung seines Vorhabens gegen die in Aufstellung befindliche baurechtliche Planung; Revisionseröffnung zur Feststellung des Vorliegens einer Verhinderungsplanung im Hinblick auf das Aufstellen von ...
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Abwägung des privaten Interesses eines Klägers an der Verwirklichung seines Vorhabens gegen die in Aufstellung befindliche baurechtliche Planung; Revisionseröffnung zur Feststellung des Vorliegens einer Verhinderungsplanung im Hinblick auf das Aufstellen von ... - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 4 B 8.12
Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der von ihm angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2010 - BVerwG 4 C 4.08 - (…BVerwGE 137, 247 Rn. 33) und vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - (BVerwGE 122, 364 ) die "nachvollziehende" Abwägung in der den streitigen Standort betreffenden Einzelentscheidung eingehend überprüft (…Rn. 41). - BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08
Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 4 B 8.12
Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der von ihm angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2010 - BVerwG 4 C 4.08 - (BVerwGE 137, 247 Rn. 33) und vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - (BVerwGE 122, 364 ) die "nachvollziehende" Abwägung in der den streitigen Standort betreffenden Einzelentscheidung eingehend überprüft (…Rn. 41). - BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.09
Windenergieanlage; Ausschlusswirkung; Vorranggebiet; Vorbehaltsgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 4 B 8.12
Entgegen der Auffassung der Beschwerde war im Rahmen dieser nachvollziehenden Abwägung nicht zu berücksichtigen, dass die frühere Regionalplanung des Beigeladenen auch nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. das in dieser Sache ergangene Urteil des Senats vom 1. Juli 2010 - BVerwG 4 C 6.09 - juris Rn. 17) rechtlichen Bedenken begegnete und es dadurch zu einer langen Verfahrensdauer gekommen ist; vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof seiner Entscheidung zu Recht die jetzt maßgebliche Regionalplanung zugrunde gelegt.